Revision
Herr Karl Baur und Mirijam Sommer sind Revisionsexperten und somit berechtigt alle Revisionen durchzuführen gemäss dem neuen Revisionsgesetz. Bei der Revisionsaufsichtsbehörde kann nachgeprüft werden, welche Personen Revisionsberechtigt sind: www.revisionsaufsichtsbehoerde.chUnsere Registernummer: 105328
Die gesetzlichen Vorschriften für Revisionsunternehmen sowie die Qualitätsanforderungen werden von uns laufend umgesetzt.
Neu sind wir zertifiziert: Swiss Quality & Peer Review AG

Nach dem neuen Revisionsgesetz muss folgendes unterschieden werden:
- Keine Revision: < 10 Mitarbeiter
- Eingeschränkte Revision: > 10 bis < 250 Mitarbeiter, OR Art. 729a
- Ordentliche Revision: > 250 Mitarbeiter, Bilanzsumme > 20 Mio., Umsatz > 40 Mio., OR Art. 728a
> mehr als
Das neue Revisionsgesetz gilt ab dem 1.1.2012.